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Armenien: Kirche kritisiert Wahlprogramm der Regierungspartei

20. Mai 2026

Die Armenische Apostolische Kirche hat das Programm der Regierungspartei Bürgervertrag für die kommenden Parlamentswahlen scharf verurteilt.

Im Wahlprogramm für die Wahlen am 7. Juni wird das Kirchenreformprogramm von Ministerpräsident Nikol Paschinjan unterstützt. Dieses sieht die Absetzung von Katholikos-Patriarch Karekin II., dem aktuellen Oberhaupt der Kirche, und die Einsetzung eines Locum tenens vor. Daraufhin soll ein neues Statut für die Kirche verabschiedet und anschließend ein neuer Katholikos gewählt werden. Diesen Plan hatte Paschinjan im Januar 2026 entworfen, wobei er von zehn Geistlichen unterstützt wurde.

Die Leitung der Armenischen Apostolischen Kirche bezeichnete in einem Statement die Punkte des Wahlprogramms mit Bezug zur Kirche als „inakzeptabel“. Die skizzierte Reform der Kirche stelle eine „klare Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung“, einen Eingriff in das Recht der Kirche auf Selbstverwaltung und einen Verstoß gegen internationale Prinzipien der Gewissens- und Religionsfreiheit dar. Das illegale Verhalten der Regierung sei „schädlich“ für die Nation, bedrohe die „Grundmauern des nationalen Wertesystems“ und untergrabe die „spirituelle Sicherheit“.

Die Regierungspartei beruft sich ebenfalls auf die „spirituelle Sicherheit“ zur Rechtfertigung ihrer Reformpläne. Dabei folgt sie früheren Aussagen Paschinjans, dass die Aktivitäten der Kirchenleitung in den letzten Jahrzehnten zur Entfremdung der Gläubigen geführt hätten. Dies biete „äußeren Mächten“ Gelegenheit, die Kirche für „hybride Aktionen gegen die Unabhängigkeit und Souveränität Armeniens“ zu benutzen. Zugleich beteuerte sie, die Religionsfreiheit zu respektieren, und bestätigte, dass Armenien ein säkularer Staat sei. Der Reformplan diene gerade der „vollständigen Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung“ Armeniens, indem die Kirche aus der Politik entfernt werde.

Die Kirche protestierte in einem weiteren Statement, dass der Ministerpräsident Bischof Gevorg (Sarojan) als Vertreter der Armenischen Apostolischen Kirche in die Beratungskommission für Begnadigungen berufen hat. Ohne die Zustimmung der Kirche sei diese Berufung „inakzeptabel und illegal“, zudem widerspreche sie der armenischen Gesetzgebung. Bischof Gevorg sei sein Rang aberkannt worden und er könne die Kirche aus „kanonischen, rechtlichen und moralischen Gründen“ nicht vertreten. Dieser Schritt sei ein weiterer Eingriff in die Autonomie der Kirche.

Im April hob ein Gericht das Ausreiseverbot für den Katholikos auf, das im Rahmen rechtlicher Schritte gegen ihn und sechs weitere Bischöfe erlassen worden war. Aufgrund des Reiseverbots konnten Karekin und die anderen betroffenen Bischöfe nicht an der Bischofsversammlung der Armenischen Apostolischen Kirche teilnehmen, die im Februar in Österreich stattgefunden hatte. Auch an der Beisetzung des georgischen Patriarchen Ilia fehlte Karekin. Das Gericht erklärte das Reiseverbot für ungültig, die armenische Staatsanwaltschaft will gegen den Entscheid Berufung einlegen.

(NZ)

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