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Aserbaidschan: Aserbaidschan lockert Gesetz über Glaubensfreiheit

11. Juli 2017

Aserbaidschan hat einige Einschränkungen der Tätigkeit von Vertretern religiöser Gemeinschaften, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, aufgehoben.

Ausländern und Personen ohne die aserbaidschanische Staatsbürgerschaft ist es laut Gesetz zwar weiterhin verboten, religiöses Propagandamaterial einzuführen. Davon ausgenommen sind jedoch Personen, die vom Zentrum für Religion ins Land eingeladen werden.

Auch ist es ab sofort eigenen Staatsangehörigen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, erlaubt, an islamischen Zeremonien und Praktiken teilzunehmen. Die entsprechende Genehmigung wird von der Leitung der Muslime des Kaukasus in Absprache mit den staatlichen Behörden erteilt. Die Gesetzesänderung sieht weiter vor, dass die Erlaubnis für ein Studium an einer Ausbildungsstätte für religiösen Unterricht im Ausland und der Austausch von Studenten sowie von Ausbildern und Fachleuten vom Zentrum für Religion in Absprache mit den örtlichen Behörden erteilt werden kann.

KNA-ÖKI, 26. Juni 2017.

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