Georgien: Georgische Orthodoxe Kirche verweigert Konzil auf Kreta Anerkennung
Nach der Bulgarischen Orthodoxen Kirche hat auch die Georgische Orthodoxe Kirche jede nachträgliche Anerkennung der „Heiligen und Großen Synode“ vom Juni 2016 auf Kreta ausgeschlossen (s. RGOW 11/2016). Dieses Konzil sei wegen der Abwesenheit von vier Patriarchaten (Antiochia, Moskau, Sofia und Tbilissi), zu denen die überwältigende Mehrheit aller griechisch-orthodoxen Christen gehöre, nicht beschlussfähig gewesen. Seine Dokumente hätten daher keine gesamtorthodoxe Gültigkeit, sie seien nicht einmal für jene Kirchen verpflichtend, die auf Kreta vertreten waren.
Zudem machte die Georgische Orthodoxe Kirche inhaltliche Einwände gegen das Konzilsdokument „Die Beziehungen der Orthodoxen Kirche zur übrigen christlichen Welt“ geltend: Bei den nichtorthodoxen Christen könne nur von „Kirchen“ im allgemeinen Sprachgebrauch die Rede sein, nicht aber im ekklesiologischen Sinn. Allerdings ließ Hl. Synod der Georgischen Orthodoxen Kirche die Möglichkeit offen, in der Zukunft die Konzilstexte von Kreta zu überarbeiten und sie einer wirklich allorthodoxen Synode zur Billigung vorzulegen.
Im Unterschied zu den Bulgaren und Georgiern halten sich die Patriarchate Antiochia und Moskau mit abschließenden Festlegungen zu Kreta noch immer bedeckt. Die antiochenische Kirche macht ein Entgegenkommen vor allem von einer Entscheidung in der Jurisdiktionsfrage im Golfemirat Katar zu ihren Gunsten gegen die Ansprüche des Patriarchen von Jerusalem abhängig.
KNA-ÖKI, 2. Januar 2017.