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Georgien: Verfassungsänderung schränkt Religionsfreiheit ein

10. Oktober 2017

Das georgische Parlament hat ein Paket von Verfassungsänderungen verabschiedet, das unter anderem Einschränkungen der Religionsfreiheit vorsieht.

Die Opposition, der Präsident und zahlreiche zivilgesellschaftliche Gruppen hatten im Vorfeld gegen die Änderungen protestiert. Während die Oppositionsparteien im Parlament die Abstimmung boykottierten, konnte die regierende Partei Georgischer Traum die Änderungen dank ihrer absoluten Mehrheit verabschieden.

Die Verfassungsänderung erlaubt die Einschränkung der Religionsfreiheit aufgrund vager und undefinierter Kriterien. Im ersten Entwurf, der am 1. Mai dem Parlament präsentiert worden war, folgte die Formulierung noch der alten Verfassung und erlaubte Einschränkungen von religiösen Handlungen nur, „wenn diese Manifestationen die Rechte anderer verletzen“. Erst bei der ersten Lesung im Juni wurden die umstrittenen Gründe für Restriktionen ergänzt: „Staatssicherheit (nationale Sicherheit) oder öffentliche Sicherheit“, die „Verhinderung von Verbrechen“ sowie die „Anwendung von Recht“. Dies widerspricht jedoch internationalen Vereinbarungen, so verbietet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte solche Begrenzungen aus vage gehaltenen Gründen.

Nach der zweiten Lesung im Parlament – ebenfalls im Juni – kritisierten 19 georgische Religionsgemeinschaften gemeinsam die Anpassungen, weil diese ein großes Missbrauchsrisiko bergen würden. Sie verwiesen darauf, dass sie wiederholt Einschränkungen und Rechtsverletzungen erfahren hätten. Künftig könnten sie sogar auf der Grundlage der Verfassung diskriminiert und in der Ausübung ihres Glaubens behindert werden. Tatsächlich kommt es immer wieder vor, dass lokale und nationale Behörden Religionsgemeinschaften behindern (s. RGOW 3/2017, S. 4–5), mit Ausnahme der dominierenden Georgischen Orthodoxen Kirche. Dieser wird in der geänderten Verfassung eine spezielle Rolle zuerkannt.

Im Zentrum der Verfassungsänderungen stehen Anpassungen des Staats- und Wahlsystems. Georgien soll von einem halbparlamentarischen zu einem vollständig parlamentarischen System übergehen. Dabei wird die Macht des Präsidenten beschnitten, was im Interesse von Georgischer Traum ist, da die Partei im Parlament über eine absolute Mehrheit verfügt und nur vom Präsidenten gebremst werden kann. Künftig soll der Präsident auch vom Parlament gewählt werden. Ein weiterer kontroverser Aspekt ist die Definition der Ehe. Bisher war sie als eine Verbindung zwischen „Ehegatten“ definiert, nun wird sie als Bund zwischen Mann und Frau bezeichnet. Eine solche Verfassungsänderung war seit langem in der Regierung diskutiert worden (s. RGOW 5/2016, S. 4), obwohl gleichgeschlechtliche Ehen im georgischen Recht ungeachtet der Formulierung in der Verfassung ausdrücklich verboten sind.

Der Präsident kann nun sein Veto gegen den Parlamentsentscheid einlegen, jedoch kann er mit einer Parlamentsmehrheit von 76 Stimmen überstimmt werden. Georgischer Traum hat 115 (von insgesamt 150) Sitzen im Parlament und kann so das Veto des Präsidenten aufheben.

www.oc-media.org, 18. April, 26. September; www.forum18.org, 21. September; www.rferl.org, 26. September 2017 – N. Z.

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