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Griechenland: Mönche des Athos-Klosters Esphigmenou zu sechs Monaten Haft verurteilt

19. Mai 2011
Ein Gericht in Thessaloniki hat am 6. April vierzehn Mönche des Athos-Klosters Esphigmenou wegen «unerlaubter Besetzung von Klostergebäuden» zu sechs Monaten Haft verurteilt.

Das Gericht sprach die Haftstrafe aus, nachdem sich die Mönche geweigert hatten, dem vorherigen Gerichtsurteil Folge zu leisten und das Kloster zu räumen. Die Mönche unter der Leitung ihres Abtes Methodios (Papalambrakopoulos) lehnen das Urteil ab, können jedoch nicht mehr in Berufung gehen, da das Urteil letztinstanzlich ist. Die anderen 19 Athos-Klöster begrüßten dagegen den Gerichtsentscheid.

Die Mönche des Christi-Himmelfahrts- Klosters Esphigmenou verweigern seit Mitte der 1960er Jahre ihrem kirchlichen Oberhaupt, dem Patriarchen von Konstantinopel, wegen seines ökumenischen Engagements die Gefolgschaft. 2002 hatte die Iera Koinotis (griech.: «Heilige Gemeinschaft»), die Gemeinschaft der übrigen 19 Athos-Klöster, gemeinsam mit dem Patriarchat Konstantinopel eine Erklärung veröffentlicht, in der sie die Bruderschaft des Esphigmenou-Klosters aufforderten, das Klostergelände zu verlassen, da sie sich selbst aus der Gemeinschaft der Athos-Mönche ausgeschlossen hätten und Häretiker und Schismatiker seien. Die Mönche des Esphigmenou-Klosters weigern sich jedoch seither, dieser Aufforderung nachzukommen. Weltweit werden sie von orthodoxen Gegnern der Ökumene unterstützt und genießen bei diesen hohes Ansehen (s. G2W 10/2010, S. 9).

www.portal-credo.ru, 8. April 2011 – O.S.

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