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Griechenland: Orthodoxe Kirche verbietet Feuerbestattung

25. November 2014

Die Orthodoxe Kirche von Griechenland verweigert ab sofort die liturgische Begleitung der Verabschiedung und Beisetzung von Verstorbenen, die sich einäschern lassen.

Für sie dürfe es weder Gottesdienste noch eine kirchliche Beerdigung auf den Friedhöfen geben. Nur kurze Fürbitten am Grab bleiben erlaubt, müssten aber vom zuständigen Bischof bewilligt werden. Die Orthodoxe Kirche von Griechenland begründet diese Entscheidung mit der Ehrfurcht vor dem menschlichen Leichnam. Diese werde durch dessen Verbrennung verletzt. Auch stehe die Einäscherung in krassem Widerspruch zur christlichen Überlieferung seit den Zeiten der Katakomben und den alttestamentlichen Gepflogenheiten. Dieser Entscheidung war eine jahrelange kirchliche und öffentliche Diskussion über die Zulassung von Krematorien in Griechenland vorausgegangen.

Beobachter sehen in dem jetzt ausgesprochenen Verbrennungsverbot eine Konzession des sonst großzügigen Athener Erzbischofs Hieronymos II. (Liapis) an den konservativen Flügel im orthodoxen Episkopat. Die nunmehrige Festlegung der griechischen Kirche gegen jede Einäscherung wäre sonst unverständlich, da diese Frage auf der Themenliste des in zwei Jahren anberaumten panorthodoxen Konzils steht. In der griechischen Bevölkerung und der öffentlichen Meinung findet der Kirchenentscheid in Sachen Krematorien kaum Verständnis. Die Zeitung Ta Nea („Die Nachrichten“) brachte die allgemeine Stimmung mit der Schlagzeile zum Ausdruck: „Unsere Kirche kehrt dem Volk den Rücken zu.“

KNA-ÖKI, 10. November 2014.

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