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Kroatien: Pro-Life-Märsche in Zagreb und Split

20. Juni 2017

Ende Mai haben in Zagreb und Split Anti-Abtreibungsdemonstrationen stattgefunden. Der „Marsch für das Leben“ versammelte in Zagreb 15 000 Teilnehmer, laut der katholischen Kirchenzeitung Glas Koncila („Stimme des Konzils“) nahmen gar 20 000 Demonstranten am Umzug entlang der Zagreber Hauptstraße Ilica bis zum Jelačić-Platz teil.

Unter dem Motto „Für Leben, Familie und Kroatien“ schloss sich auch die zweitgrößte kroatische Stadt Split mit etwa 5 000 Teilnehmern an. Die Märsche, denen sich auch einzelne Politiker und Sportler anschlossen, wurden von zivilgesellschaftlichen Organi­sationen und kirchlichen Bewegungen organisiert.

Kristina Bakula vom Organisationsteam plädierte für eine inklusive Gesellschaft, in der jedes Leben den gleichen Wert habe. Sie warnte vor einer Selektion vor der Geburt: „Wir wollen keine Gesellschaft wie Island, die stolz ist, dass sie zu 100 Prozent frei von Kindern mit Down-Syndrom ist. Wir wollen keine Gesellschaft, in der eine reine Rasse geschaffen wird. Wir wollen eine Gesellschaft, in der die Unterschiede angenommen werden, in der die Kleinsten und die Gefährdetsten geschützt und nicht eliminiert werden.“ Zudem wurden von den Rednern die schwierigen Bedingungen für Mütter in Kroatien kritisiert. So verlören 20 Prozent der Frauen nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub ihre Stelle. Zudem würden 75 Prozent der Frauen, die abtreiben, sich aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen des Drucks ihrer Umgebung zu diesem Schritt entschließen.

Unterwegs traf der Marsch auf Gegendemonstranten, die sich für das Recht von Frauen auf eine freie Wahl einsetzten. Sie kritisierten, dass die Marschteilnehmer die Rechte von Frauen gefährdeten, insbesondere in Anbetracht der wirtschaftlichen Lage und der gesellschaftlichen Missachtung ihrer Rechte. Die Aktivisten wurden von der Polizei weggeführt.

Der diesjährige Marsch für das Leben war nach der im März 2017 getroffenen Entscheidung des kroatischen Verfassungsgerichts beschlossen worden. Das Gericht hatte Anträge abgelehnt, die ein Abtreibungsverbot verlangten, und hielt fest, dass jegliche Beschränkung der Entscheidungsfindung verfassungswidrig sei. Zugleich beauftragte das Verfassungsgericht das Parlament, innerhalb von zwei Jahren ein neues Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch zu erlassen. Mit diesem Gesetz soll die Frage der Abtreibung, die jetzt mit einem Gesetz aus dem Jahr 1978 reguliert wird, präzisiert werden. Während des Marsches wurde deshalb mehrfach betont, dass man Informationen verbreiten und sensibilisieren wolle.

Glas Koncila, 25. Mai; Kathpress, 2. Juni 2017 – N. Z.

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