Russland: Bischofskonzil der Russischen Orthodoxen Kirche
Unter dem Vorsitz von Patriarch Kirill hat vom 2. bis 5. Februar im Konzilssaal der Christus-Erlöster-Kathedrale in Moskau das Bischofskonzil der Russischen Orthodoxen Kirche getagt.
Es war das in ihrer bisherigen Geschichte größte Konzil, an dem 280 von den insgesamt 290 Hierarchen aus dem In- und Ausland teilnahmen. Das letzte Bischofskonzil hatte 2011 getagt (s. G2W 4/2011, S. 5 f.).
Patriarch Kirill eröffnete das Konzil mit einem ausführlichen Eingangsreferat über die Gründung neuer Eparchien und Metropolien, die neuesten statistischen Angaben (s. nachfolgende Meldung), das Gemeindeleben im In- und Ausland und die Einführung des Faches „Grundlagen orthodoxer Kultur“ an den Schulen. Er lobte das gute Verhältnis zwischen Kirche, Staat und Gesellschaft und übte harsche Kritik an „den Feinden der Kirche“ in den Medien und den eigenen Reihen, Laien wie Priestern. Kurz umriss er das gute Verhältnis zu den orthodoxen Schwesterkirchen sowie zur römisch-katholischen Kirche, dagegen kritisierte er die Entwicklung einiger evangelischer Kirchen des Westens. Bei diesen werde „die Segnung von homosexuellen Partnerschaften und die Weihe von Personen, die eine nicht-traditionelle sexuelle Orientierung haben, zur Norm“. Dadurch habe der Versuch, mit diesen Kirchen eine gemeinsame Lehrposition zu finden, „seinen Sinn verloren“.
Als wichtigstes Ergebnis des Bischofskonzils gelten die Änderungen im Kirchenstatut zum Landeskonzil. Das Landeskonzil, das gemäß dem Statut von 1988 die „höchste Autorität in der Kirche im Bereich der Glaubenslehre, Kirchenleitung und Kirchengericht“ war, ist von den nachfolgenden Bischofskonzilen sukzessiv in seinen Funktionen und seinem Status reduziert worden. Mit der jüngsten Entscheidung ist es nominell zwar immer noch „die höchste Macht“ in der Kirche, bestehend aus Klerus und Laien, doch beschränken sich seine Aufgaben auf die Wahl des Patriarchen und die Verleihung der Autokephalie bzw. Autonomie. Zudem soll das Landeskonzil „nach Maßgabe des Bischofskonzils“ die Haltung der Kirche zum innerkirchlichen Leben, den Beziehungen zu anderen orthodoxen und nicht-orthodoxen Kirchen und Religionsgemeinschaften, zu Staat und Gesellschaft erarbeiten und sich um die „Reinheit der orthodoxen Lehre, christlichen Moral und Frömmigkeit“ sorgen. Das Bischofskonzil legt fest, wann das Landeskonzil zusammentritt.
Eine weitere wichtige Entscheidung des Bischofskonzils, die einen seit Jahren herrschenden Notstand behebt, betrifft die „soziale und materielle Unterstützung kirchlicher Mitarbeiter und ihrer Angehörigen“: Vor allem Priester in ländlichen Gebieten sowie manche Priester im Ausland leben am Rand des Existenzminimums, weder sie noch ihre Angehörigen sind krankenversichert oder erhalten eine Altersrente (für Mönche und Nonnen gilt eine spezielle Regelung). Auf Beschluss des Bischofskonzils müssen die Eparchien nun eine „Kommission zur Unterstützung Notleidender“ einrichten, die auf Antrag der Bedürftigen und nach Rücksprache mit dem leitenden Bischof einmalige oder regelmäßige Unterstützung leistet. Die Unterstützungskosten tragen die jeweiligen Gemeinden, sind diese finanziell zu schwach, ist die jeweilige Eparchie in der Verantwortung. Für gleiche Arbeit gilt gleicher Lohn jeweils bei Priestern, Diakonen und anderen kirchlichen Mitarbeitern; der Lohn soll dem mittleren Gehalt staatlicher Angestellter der jeweiligen Republik entsprechen. Insbesondere die im Ausland arbeitenden Priester sollen wieder regelmäßig und genügend Lohn erhalten.
Die Eparchien sind zudem gehalten, Alters- und Pflegeheime für pensionierte und invalide Priester einzurichten und verwitwete Pfarrersfrauen und Waisen zu unterstützen. Das Pensionsalter für Priester liegt bei 75 Jahren, auf Wunsch können sie gegen Entgelt auch weiterhin im Amt bleiben.
Hinsichtlich der elektronischen Datenerfassung von Personen warnt das Bischofskonzil eindringlich vor Missbrauch und der Gefahr des „gläsernen Menschen“; es setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass die Bürger die über sie gespeicherten Daten auf Wunsch einsehen und löschen lassen können.
Auch mit Fragen der Ökologie beschäftigte sich das Konzil: Der entsprechende Beschluss des Konzils liefert eine ausführliche theologische und liturgische Begründung für den Schutz der Natur als dem Menschen anvertraute Schöpfung Gottes. Die Russische Orthodoxe Kirche will sich daher auch für eine ökologische Erziehung an den Schulen engagieren.
http://sobor.patriarchia.ru, 2.–5. Februar; www.portal-credo.ru, 4.–7. Februar; www.pravmir.ru, 6. Februar 2013 – O. S.