Russland: Familienkommission der ROK verteidigt Körperstrafen bei Kindererziehung
Die „Kommission zu Fragen der Familie, Mutterschutz und Kindheit“ des Moskauer Patriarchats hat sich besorgt zu Gesetzesänderungen im Artikel 116 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation geäußert. Diese könnten „aufgrund jeder beliebigen, sogar maßvollen und vernünftigen Anwendung von Körperstrafen bei der Kindererziehung zur strafrechtlichen Verfolgung (von bis zu zweijährigem Freiheitsentzug) gewissenhafter Eltern führen“.
Gemäß den Gesetzesänderungen werden kleinere und mittlere Verbrechen nicht mehr strafrechtlich, sondern nur noch administrativ belangt. Weiterhin der strafrechtlichen Verfolgung unterliegen jedoch Schläge gegen Kinder und andere Verwandte, sowie Hooliganismus und Schläge aus politischem, ideologischem, rassischem, nationalem oder religiösem Hass oder Feindschaft. Die Familienkommission unter der Leitung von Priester Dimitrij Smirnov vertritt die Ansicht, dass diese Norm gegen die Familie und das in der russländischen Kultur angenommenen Verständnis der Elternrechte verstoße, den grundlegenden Prinzipien einer gesunden staatlichen Familienpolitik widerspreche und die traditionellen familiären und moralischen Werte der russländischen Gesellschaft nicht berücksichtige. Zwar bestehe „kein Zweifel daran, dass Kinder vor wirklich verbrecherischen Handlungen, von wem auch immer sie begangen werden, geschützt werden sollen, vor allem wenn es um Gewaltverbrechen geht.“ Doch sowohl die Heilige Schrift als auch die Überlieferungen der Orthodoxen Kirche betrachteten die Möglichkeit einer „vernünftigen und liebevollen Anwendung von Körperstrafen als untrennbaren Teil der von Gott selbst eingesetzten Elternrechte“.
Die „Kommission zu Fragen der Familie, Mutterschutz und Kindheit“ ist dem Hl. Synod untergeordnet und hat nur beratenden Charakter. Bereits am 12. März hat sich die Kommission an die Öffentlichkeit gewandt und ihre Besorgnis über „die sich häufenden Versuche, die Familie als Quelle von Diskriminierungen, Bedrohung und Gewalt gegenüber Frauen und Kindern darzustellen“ zum Ausdruck gebracht: „Das offensichtliche Ziel solcher Versuche besteht darin, spezielle Gesetze und andere Rechtsakte bezüglich sog. ‚häuslicher‘ oder ‚familiärer Gewalt‘ zu erreichen. Indem sie in einer radikalen Antifamilien-Ideologie wurzeln, widersprechen diese Behauptungen der Realität – denn eigentlich ist die Familie, die auf der Ehe gründet, statistisch gesehen die sicherste Umgebung sowohl für Frauen als auch für Kinder. Ehe und Familie sind keine Gefahren, sondern ein Faktor zur Verbrechensverhinderung.“
http://pk-semya.ru, 12. März, 2. Juli; meduza.io, 4. Juli; portal-credo.ru, 5. Juli 2016 – R. Z.