Russland: Finanzkontrolle von Glaubensgemeinschaften verschärft
Der russische Präsident Vladimir Putin hat am 28. November 2015 eine Anpassung des Religionsgesetzes unterschrieben, die auf eine stärkere Kontrolle der Glaubensgemeinschaften zielt. Die Gesetzesänderung verpflichtet Religionsgemeinschaften, dem Justizministerium aus dem Ausland erhaltene finanzielle und andere Mittel zu melden. Die Glaubensgemeinschaften müssen über ihre Tätigkeit, die Personen in ihren Leitungsorganen und ausländische Finanzierung Rechenschaft ablegen. Diese Berichte werden jährlich im Internet oder anderen Medien veröffentlicht.
Das Justizministerium erhält zudem das Recht, die Finanzen von Religionsgemeinschaften zu kontrollieren, die Geld aus dem Ausland erhalten, oder wenn es in ihren Tätigkeiten Anzeichen für Extremismus gibt. Diese Überprüfungen finden unangekündigt statt. Neu sind nur noch drei statt fünf Indizien für eine außerplanmäßige Kontrolle nötig.
Die Russische Orthodoxe Kirche hat keine Kontrollen zu befürchten, da sie laut eigenen Angaben kein ausländisches Geld erhält. Muslimische und jüdische Organisationen werden hingegen teilweise aus dem Ausland finanziert. Kleinere Glaubensgemeinschaften befürchten, analog zu den NGOs mit ausländischer Finanzierung als „ausländische Agenten“ abgestempelt zu werden, bzw. als fremde „Sekten“ in Russland eingestuft zu werden.
www.gr.ru, 28. November; www.portal-credo.ru, 29. November; Kathpress, 1. Dezember 2015; Obzor, 9. Januar 2016 – N. Z.