Russland: Gesetzesentwurf zum Schwangerschaftsabbruch vorgelegt
Die Arbeitsgruppe besteht aus Fachleuten medizinischer Einrichtungen, Vertretern des Gesundheits- und Sozialministeriums, Soziologen sowie Geistlichen der Russischen Orthodoxen Kirche. Zweck des Gesetzesentwurfes ist es, «Abtreibungen nicht generell zu verbieten, sondern Schwangere in jener schwierigen Lage zu unterstützen, in der sich manche zu diesem verhängnisvollen Schritt genötigt sieht». Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe erklärte, dass die von Patriarch Kirill der russischen Regierung unterbreiteten Vorschläge zur Reduzierung von Abtreibungen den Anstoß zu dem Gesetzesentwurf gegeben hätten. (s. G2W 3/2011, S. 8).
Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem Folgendes vor: Ziel ist eine grundsätzliche Verminderung von Abtreibungen. Ab der dritten Schwangerschaftswoche bis zur Geburt sollen die Frauen eine monatliche Unterstützung von 2000 Rubel (ca. 64,50 CHF) erhalten. Frauen in Not sollen das Recht auf Hilfe in speziellen sozialen Einrichtungen erhalten. Abtreibungen werden mit Ausnahme einer medizinischen Indikation oder im Fall einer Vergewaltigung kostenpflichtig. Ärzte sollen das Recht erhalten, eine Abtreibung aus Gewissensgründen abzulehnen, mit Ausnahme einer medizinischen Indikation, im Falle einer Vergewaltigung oder in Situationen, in denen kein anderer Arzt verfügbar ist. Ein Schwangerschaftsabbruch darf nur mit dem schriftlichen, freiwilligen Einverständnis der Schwangeren erfolgen und erst nachdem sie über den medizinischen Eingriff und seine Risiken informiert wurde. Verheiratete Frauen sollen eine Abtreibung nur mit dem schriftlichen Einverständnis ihres Ehemanns durchführen lassen können; Minderjährige nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters. Schwangere Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, sollen das Recht auf kostenlose zusätzliche Untersuchungen erhalten, z. B. das Hören der Herztöne und der Blick auf das ungeborene Kind bei der Ultraschalluntersuchung. Diese Maßnahme habe in einer Reihe von Ländern zu einem merklichen Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche geführt.
Priestermönch Dmitrij (Perschin), Berater der Synodalabteilung für die Jugendarbeit der Russischen Orthodoxen Kirche, erklärte, Patriarch Kirill habe mit seinem Maßnahmenkatalog zur Eindämmung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht nur die geistliche Sicht der Russischen Orthodoxen Kirche, sondern die aller traditionellen Religionsgemeinschaften des Landes sowie der Bevölkerungsmehrheit ausgesprochen. Meinungsumfragen hätten ergeben, dass sich «das moralische Bewusstsein der meisten Russen in dieser Frage wesentlich vom derzeit gültigen Recht unterscheidet, das sich noch immer auf veraltete Postulate stützt, die das menschliche Leben auf ein rein biologisches Niveau reduzieren».
www.religare.ru, 26. April 2011 – O.S.