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Russland: Hat das Landeskonzil bald nur noch eine repräsentative Funktion?

17. März 2011
Laut Plänen einer Kommission der «Interkonziliaren Versammlung» soll die Rolle des Bischofskonzils gegenüber derjenigen des Landeskonzil aufgewertet werden.

Die «Interkonziliare Versammlung» ist ein 2009 gegründetes Beratungsgremium aus Bischöfen, Priestern und Laien der Russischen Orthodoxen Kirche, das sich zwischen den Landes- und Bischofskonzilen laufenden kirchlichen Fragen widmet. Die «Interkonziliare Versammlung » hat ein Arbeitspapier mit dem Titel «Der Platz der Landes- und Bischofskonzile im System der Kirchenleitung» vorgelegt. Darin schlägt die Kommission vor, die Fülle der kirchlichen Macht, die zur Zeit beim Landeskonzil liegt, dem Bischofskonzil zu übertragen. Das Landeskonzil solle sich demgegenüber auf rein repräsentative Aufgaben beschränken. Die Kommission argumentiert, dass das derzeitige Statut der Russischen Orthodoxen Kirche zwar einerseits «das Landeskonzil als höchstes Machtorgan für den Bereich der kanonischen Ordnung» definiere, andererseits aber das Bischofskonzil de facto über folgende Kompetenzen verfüge: Es verabschiede das Statut und bringe Änderungen ein, es bewahre die dogmatische und kanonische Einheit der Kirche, es entscheide grundlegende kanonische Fragen zur inneren und äußeren Tätigkeit der Kirche, es nehme Kanonisierungen vor und schaffe bzw. reorganisiere autonome Kirchen, Exarchate und Eparchien oder löse sie auf. All dies seien Fragen kanonischen Charakters, und vor diesem Hintergrund « wäre es zweckdienlich, den offensichtlichen Widerspruch im Text des Statuts auszuräumen, […] indem man dem Bischofskonzil die höchste Macht im Bereich des kanonischen Aufbaus der Russischen Orthodoxen Kirche überträgt, die in seiner jetzigen Redaktion deklarativ dem Landeskonzil zugesprochen ist». Daher wäre es korrekt, das Bischofskonzil in einer geänderten Redaktion des Statuts als Organ der obersten kanonischen Macht und der höchsten hierarchischen Leitung der Russischen Orthodoxen Kirche zu definieren.

Auch die im derzeitigen Statut verankerte «höchste Macht des Landeskonzils im Bereich der Glaubenslehre» bewertet die Kommission kritisch: Ginge man nämlich von den Kanones sowie den Statuten der meisten autokephalen Kirchen aus, dann käme man zu dem Schluss, dass Glaubensthemen in den Verantwortungsbereich des Bischofskonzils fielen. Gegenwärtig sei sowohl das Landeskonzil als auch das Bischofskonzil berechtigt, über die Kanonisierung von Heiligen zu befinden. Für eine präzisere Verteilung der Vollmachten und zur Vermeidung von Doppelungen sei es allerdings angebrachter, Heiligsprechungen ausschließlich der Kompetenz des Bischofskonzils zu überlassen. – Damit das Bischofskonzil ein wirksameres Organ der kirchlichen Macht werden und die Fülle der Verantwortung für die Entscheidung der wichtigsten Fragen tragen könne, schlage man zudem vor, dass es mindestens alle zwei Jahre stattfinden solle.

Das Landeskonzil soll demgegenüber zum obersten Repräsentationsorgan der Kirche werden. Das Landeskonzil, bestehend aus Bischöfen, Geistlichen und Laien, soll vor allem zu gesellschaftlichen Problemen Stellung beziehen und sich zu kirchlichen Initiativen im Bereich der Mission, Bildung sowie der Jugendund Sozialarbeit äußern.

www.portal-credo.ru, 11. Februar 2011 – O.S.

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