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Russland: Religionsgemeinschaften müssen Finanzierung aus dem Ausland offenlegen

29. April 2015

Russlands Regierung hat einen Gesetzesentwurf zur Kontrolle der Finanzierung von Religionsgemeinschaften auf den Weg gebracht.

Der zuständige Kabinettsauschuss nahm einen Entwurf des russischen Justizministeriums an, wonach religiöse Organisationen, die Gelder aus dem Ausland erhalten, künftig dem Ministerium rechenschaftspflichtig sein sollen. Sie werden verpflichtet, ihre Buchhaltung, alle Angaben zu ihrem Leitungspersonal sowie ihre Finanzierung offenzulegen, wie die Nachrichtenagentur Novosti am 14. April unter Verweis auf die Webseite des russischen Ministerkabinetts berichtete. Mit den neuen Bestimmungen sollen die Kontrolle über die Religionsgemeinschaften verbessert und mögliche „extremistische“ Tätigkeiten schneller unterbunden werden.

Vertreter der Religionsgemeinschaften und Beobachter hatten das Gesetzesvorhaben kritisiert und verlangt, die Unabhängigkeit der Glaubensgemeinschaften zu wahren (s. RGOW 1/2015, S. 4 f.). Der aktuelle Gesetzentwurf erinnert an das 2012 verabschiedete Gesetz über die nicht-kommerziellen Organisationen, wonach alle Nichtregierungsorganisationen, die aus dem Ausland Geld erhalten und in Russland politisch tätig sind, als „ausländische Agenten“ gelten (s. Drei Jahre NGO-Agentengesetz).

www.portal-credo.ru, 14. April 2015 – O. S.

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