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Russland: Russische Orthodoxe Kirche mit dem neuen Bildungsgesetz zufrieden

04. Februar 2013

Die Duma hat am 21. Dezember in dritter Lesung ein neues Bildungsgesetz verabschiedet, mit dem das Fach „Grundlagen religiöser Kulturen und säkularer Ethik“ definitiv als Pflichtfach in der 4. und 5. Klasse an staatlichen Schulen verankert wird (s. RGOW 4/2012, S. 7). Das Fach Theologie soll nun auch an weiterführenden staatlichen Bildungseinrichtungen unterrichtet werden; eigentliche theologische Fakultäten an den Universitäten sind jedoch nicht vorgesehen.

Schwester Xenia (Tschernega), die Leiterin der juristischen Abteilung des Patri­archats Moskau, bewertete das neue Gesetz als Kompromiss zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Staat: Sämtliche Lehrmaterialen für den schulischen „Grundlagen“-Unterricht wie für das Fach Theologie werden von den Leitungen der Religionsgemeinschaften auf Übereinstimmung mit der jeweiligen Glaubenslehre überprüft. Die Leitungen der Religionsgemeinschaften prüfen das Lehrpersonal auf seine Eignung und haben ein Mitspracherecht bei der Didaktik des Unterrichts. Theologie-Dozierende müssen zwingend eine Empfehlung ihrer jeweiligen Leitung vorlegen; Lehrende sind verpflichtet, keine Falschinformationen über die eigenen oder fremden religiösen Traditionen zu verbreiten, widrigenfalls droht Entlassung.

Geistliche Bildungseinrichtungen müssen ihre Lehrpläne für das Fach Theologie staatlich anerkennen lassen. Sie haben jedoch das Recht auf eigene Aufnahmebedingungen; Studienanfänger müssen dabei eine schriftliche Empfehlung ihres Beichtvaters (Gemeindeleiters) vorlegen. Die Abschlüsse und akademischen Grade der geistlichen Lehreinrichtungen wurden bisher staatlich nicht anerkannt. Mit dem neuen Gesetz „sollen diese Abschlüsse nun bei der Lizensierung und Akkreditierung der geistlichen Lehreinrichtungen berücksichtigt werden“.

An den vorschulischen und schulischen Lehreinrichtungen der Religionsgemein­schaften werden die Kosten für Personal und Lehrmittel vom Staat subventioniert, wobei die Gehälter des Lehrpersonals nicht niedriger sein dürfen als das Durchschnittsgehalt der jeweiligen Republik bzw. Region. Die Unterhaltskosten für Gebäude und kommunale Dienstleistungen müssen die nichtstaatlichen Lehreinrichtungen selbst tragen.

Heute bieten 36 staatliche (Fach-)Hochschulen in Russland, darunter einige technische, sowie zehn nichtstaatliche Bildungseinrichtungen Lehrgänge in orthodoxer Theologie an. Im Oktober 2012 hatte eine Gruppe angesehener Mitglieder der Russischen Akademie der Wissenschaften energisch gegen die Einrichtung eines Lehrstuhls für Theologie an der Universität für Nuklearwissenschaften in Moskau protestiert: Dies sei verfassungswidrig und unwissenschaftlich, da beide Disziplinen in keinerlei Zusammenhang stünden; man wehre sich gegen das Eindringen der Russischen Orthodoxen Kirche in das säkulare Bildungssystem des Landes. Den Lehrstuhl für Theologie an der Universität für Nuklearforschung hat Metropolit Ilarion (Alfejev) inne. Dieser versicherte jedoch, die Einführung von Theologie an den Fachhochschulen verletze keineswegs das Prinzip der Gewissensfreiheit, das Studium erfolge völlig freiwillig, der Lehrplan entspreche dem akademischen Standard und bestehe aus mehreren wissenschaftlicher Disziplinen.

www.moseparh.ru/jurconsul/, 15. Januar 2013; www.portal-credo.ru, 12. Dezember 2012 – O.S.

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