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Türkei: Erste Rückgabe von Ländereien an das Kloster Mor Gabriel

07. April 2014

Das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel im Turabdin („Berg der Knechte Gottes“) hat Ende Februar einen ersten Teil seines vormaligen Landbesitzes wieder vom türkischen Staat zurückbekommen.

Es handelt sich um zwölf Parzellen, die zum großen Teil innerhalb der Schutzmauern um das Kloster liegen und seit 2008 vom türkischen Schatzamt beansprucht wurden.

Damit setzte die türkische Regierung eine Ankündigung von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan um, der im Oktober 2013 angekündigt hatte, die Landenteignung des Klosters Mor Gabriel im Rahmen eines Reformpakets zur Demokratisierung der Türkei rückgängig zu machen. Der Stiftungsrat votierte daraufhin einstimmig für die Rückgabe des rund fünf Hektar großen Geländes um das Kloster in der Provinz Mardin in Südostanatolien. Die Ländereien waren dem Kloster 2008 entzogen worden, als die Grundstücksgrenzen in ganz Südostanatolien zur Angleichung an EU-Normen in der Grundbuchführung neu vermessen worden waren. In einem jahrelangen Rechtsstreit mit dem Schatzamt war das Kloster 2012 in letzter Instanz unterlegen.

Zuvor waren bereits 27 Hektar Land den Forstbehörden überschrieben worden. Auch Teile der Schutzmauer, die sich auf diesen Fluren befindet, wurden enteignet. Das Kloster unterlag in allen Gerichtsinstanzen, daher liegt dieses Verfahren bereits beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

http://nordirak-turabdin.de/2014/03/03/das-kloster-mor-gabriel-freut-sich- uber-erste-ruckgabe-26-02-2014.

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