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Türkei: Rechtsstatus für die katholische Kirche wird weiterhin abgelehnt

17. Februar 2011
Die türkische Regierung hat die Forderung des Vatikans nach einem Rechtsstatus für die römisch-katholische Kirche abgelehnt.

Der Stv. Ministerpräsident, Bülent Arinc, erklärte am 19. Januar gegenüber der englischsprachigen Tageszeitung «Today’s Zaman», dass dies derzeit nicht möglich sei. Auch für das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel suche die Regierung eine Lösung, die «die Existenz des Patriarchen anerkennt, ihm jedoch nicht den Status einer juristischen Person verleiht».

Christliche Kirchen in der Türkei beklagen sich seit langem, dass ihnen das Fehlen eines gesicherten Rechtsstatus viele Probleme bereite, etwa beim Bau oder Erhalt von Kirchengebäuden. Gegenüber Katholiken und Protestanten verweisen die türkischen Behörden stets auf den Vertrag von Lausanne von 1923, der eine völkerrechtliche Grundlage der türkischen Republik darstellt. Nach Interpretation Ankaras erkennt der Vertrag nur Juden, Armenier und Griechen als nichtmuslimische Minderheiten an. Alle anderen nichtmuslimischen Gruppen könnten daher auch heute nicht anerkannt werden.

Im Umgang mit dem Patriarchat in Istanbul weigert sich der türkische Staat den Titel eines «Ökumenischen» Patriarchen anzuerkennen. Für Ankara ist Patriarch Bartholomaios, das geistliche Oberhaupt von ca. vier Millionen orthodoxen Christen weltweit, lediglich der Oberhirte der kleinen griechischsprachigen orthodoxen Gemeinde in der Türkei.

Kathpress, 19. Januar 2011.

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