Ukraine: Anpassungen der Gesetzgebung für religiöse Organisationen
19. März 2012
Das Kulturministerium hat einem Vorschlag des «Allukrainischen Rates der Kirchen und religiösen Organisationen» zugestimmt, einzelne Gesetzesänderungen hinsichtlich religiöser Organisationen zu erarbeiten.
Angepasst werden sollen u. a. die Gesetze zur staatlichen Registrierung von juristischen Personen,über Erziehung sowie über die Restitution von früherem Kircheneigentum.
Die Restitution von Kircheneigentum ist gemäß dem Jahresbericht der Menschenrechtsbeauftragten des ukrainischen Parlaments, Nina Karpatschova, ein dringendes Problem. Der Restitutionsprozess müsse von einem effizienten Gesetz geregelt werden; nur 69 % der religiösen Organisationen verfügten über eigene Gebäude. Im Jahr 2011 sind 4760 Eingaben von 99 486 Personen bezüglich der Verbesserung des Gesetzes über Kultus- und Religionsfreiheit gemacht worden. Laut Karpatschova muss eine Harmonisierung des nationalen Modells der sozialen, religiösen und Kirche-Staat-Beziehungen mit europäischen Standards sowie die Anpassung der entsprechenden Gesetzgebung möglichst rasch erreicht werden.