Ukraine: Ausländische Geistliche verlieren Aufenthaltsbewilligung auf der Krim
Die russische Einwanderungsbehörde (Föderaler Migrationsdienst) verlängert laut Angaben der Menschenrechtsorganisation Forum 18 keine Aufenthaltserlaubnis für ausländische Mitarbeiter von Glaubensgemeinschaften auf der Krim.
Fast alle türkischen Imame und Religionslehrer seien bereits von der Krim verwiesen worden. Zudem verliert die römisch-katholische Gemeinde von Simferopol ihren Gemeindevorsteher, den polnischen Priester Piotr Rosochacki, der seit sechs Jahren in der Gemeinde wirkt. Die 2 000 Katholiken der Krim gehören zum Bistum Odessa-Simferopol unter der Leitung von Weihbischof Jacek Pyl; das Bistum verfügt auf der Krim über zehn Priester und eine Gruppe von Nonnen, die alle bis Ende Jahr die Halbinsel verlassen müssen.
Der Föderale Migrationsdienst teilte Forum 18 mit, laut russischem Recht dürften nur staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften Ausländer zur Arbeitsaufnahme ins Land einladen, doch noch verfüge keine der Glaubensgemeinschaften auf der Krim über eine solche Registrierung. Sie hätten bis zum 1. Januar 2015 Zeit, um eine solche zu beantragen. Ihre ukrainische Registrierung werde nicht anerkannt (s. RGOW 10/2014, S. 11 f.)
Der Allukrainische Rat der Kirchen und Religionsgemeinschaften kritisierte die Einschränkung der Religionsfreiheit auf der Krim: Durch die zum 1. Januar 2015 fällige Neuregistrierung der ukrainischen religiösen Organisationen nach russischem Recht drohe den ukrainischen Gläubigen auf der Halbinsel ein Verbot ihrer Glaubensausübung und religiösen Tätigkeit. Der Leiter des Departements für Religionsangelegenheiten und Minderheiten in der Ukraine, Volodymyr Juschkevitsch, erklärte, die Regierung der Ukraine betrachte die Krim als interimistisch besetztes ukrainisches Hoheitsgebiet. Daher würden alle dort nach ukrainischem Recht registrierten Glaubensgemeinschaften auch in Zukunft von der ukrainischen Regierung anerkannt und verteidigt.
Seit der Annexion der Krim haben die russische Polizei, der Inlandgeheimdienst FSB sowie die Staatsanwaltschaft mehrfach Moscheen, Medressen, Schulen und Privatwohnungen von Krimtataren durchsucht. Als Grund wurde die Verbreitung von extremistischen religiösen Schriften angegeben (s. RGOW 10/2014, S. 12). Der Menschenrechtskommissar des Europarats in Strassburg, Nils Muižnieks, berichtete nach seiner Reise auf die Krim von zahlreichen Klagen von Muslimen über die polizeilichen Säuberungsaktionen. Er habe die verantwortlichen Behörden wissen lassen, dass solch ein Vorgehen „unverhältnismässig und übertrieben“ sei. Die Krimtataren hätten die Durchsuchungen als indiskret, einschüchternd und schikanös empfunden. Nach Protesten von Krimtataren und Bürgerrechtlern gegen die willkürlichen Hausdurchsuchungen und das Beschlagnahmen von Schriften hat Sergej Aksenov, der „Premierminister“ der Krim, Mitte Oktober ein dreimonatiges Moratorium ausgesprochen, währenddessen keine Strafe wegen Besitzes religiöser Literatur verhängt werden darf.
www.risu.org.ua/ru, 22. Oktober; Forum 18, 29. Oktober, 3. November 2014 – O. S.