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Ukraine: Mönche verlassen trotz erneutem Ultimatum Höhlenkloster nicht

27. Juni 2023

Die Kommission des ukrainischen Kulturministeriums hat am 5. Juni ihre Arbeit zur Inventarisierung und Übergabe der Gebäude der unteren Lavra des Kyjiwer Höhlenklosters abgeschlossen.

Sie unterschrieb mit dem Nationalpark, der das Höhlenkloster als Ganzes verwaltet und in der oberen Lavra einen Museumskomplex betreibt, ein Abkommen, das die Übergabe des staatlichen Eigentums in die Nutzung des Nationalparks bestätigt. Die Kommission hat 79 Objekte, deren Zustand unterschiedlich sei, untersucht und in die staatliche Nutzung zurücküberführt. Dabei hat sie von der Ukrainischen Orthodoxen Kirche (UOK) eigenmächtig umgesetzte Um- und Anbauten, die Umnutzung von Kulturdenkmälern und Neubauten festgestellt.

Die Kommission wies außerdem auf die „interessante Tatsache“ hin, dass das Kloster zwischen 2007 und 2013 85 Mio. Hryvnja (zum damaligen Wechselkurs über 10 Mio. US-Dollar) für verschiedene Arbeiten von der Regierung erhalten habe. Ob die Gelder für den Bau von neuen Gebäuden oder für die Bewahrung des Kulturerbes eingesetzt wurden, sei noch unklar. Dadurch werde das Argument der UOK, sie habe nach dem Ende der Sowjetunion das Höhlenkloster völlig aus eigener Kraft wieder aufgebaut, entkräftet.

Über das Abkommen zwischen der Kommission und dem Nationalpark wurde die UOK, die bis zur Auflösung des Nutzungsvertrags durch das ukrainische Kulturministerium Ende März 2022 die untere Lavra kostenlos nutzen durfte, informiert und aufgefordert, das Gelände innerhalb von drei Arbeitstagen zu verlassen. Bis zum 13. Juni aber unterschrieb sie das Dokument nicht und händigte auch die Schlüssel zu den 79 Gebäuden nicht aus. Dies und alle weiteren Behinderungen sollen laut Mitteilung des Kulturministeriums vor Gericht gebracht werden. 

Die Rechtsabteilung der UOK bezeichnete das Abkommen zwischen dem Kulturministerium und dem Nationalpark als „illegal und unbegründet“, wie schon die Entscheidung, den Vertrag zwischen dem Nationalpark und der UOK zur unentgeltlichen Nutzung der unteren Lavra aufzulösen; deshalb müsse es nicht umgesetzt werden. Außerdem habe es die Berichte der Kommission zu den „angeblichen“ Verstößen gegen die Nutzungsbestimmungen nicht erhalten. Zudem verwies die Rechtsabteilung auf laufende Gerichtsverfahren. 

Am 13. Juni entschied das Handelsgericht in Kyjiw jedoch einen der Fälle zuungunsten der UOK. Dabei ging es um einen Antrag der UOK an den Nationalpark, Hindernisse bei der Nutzung von Eigentum – den Zugang und die Durchführung von Gottesdiensten – zu beseitigen, wobei es um die Mariä-Entschlafens-Kathedrale und die Refektoriumskirche ging. Der Ende 2022 ausgelaufene Nutzungsvertrag für die beiden Kirchen auf dem Gebiet der oberen Lavra war nicht verlängert worden, wogegen die UOK am 5. Januar Beschwerde eingereicht hatte. (NZ) 

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