Ukraine: Orthodoxe Kirche der Ukraine darf zwei Gebäude des Kyjiwer Höhlenklosters nutzen
Das ukrainische Kulturministerium überlässt einer Mönchsgemeinschaft der Orthodoxen Kirche der Ukraine (OKU) zwei Gebäude des Kyjiwer Höhlenklosters auf dem Gebiet der unteren Lavra zur kostenlosen Nutzung.
Das Ministerium habe die juristischen Bedingungen für die Aktivitäten von Religionsgemeinschaften geschaffen, die sich dem „Schutz des nationalen Kulturerbes anschließen und die Ukraine unterstützen“, erklärte Kulturministerin Tetjana Berezhna auf Facebook. Das Kyjiwer Höhlenkloster ist einer der bedeutendsten und ältesten Klosterkomplexe der Ukraine.
Berezhna erinnerte daran, dass der ukrainische Präsident Volodymyr Zelenskyj in seiner Funktion als Vorsitzender des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrats der Ukraine 2022 juristische Schritte zur Überprüfung verdächtiger Religionsgemeinschaften angestoßen habe. Der damalige Entscheid markierte den Beginn des Vorgehens der Regierung gegen die Ukrainische Orthodoxe Kirche (UOK), die während Jahrzehnte einen Teil der Gebäude des Kyjiwer Höhlenklosters genutzt hatte. 2023 hätten die Behörden die juristischen Grundlagen der Nutzung der Gebäude untersucht und „zahlreiche Verstöße der Vertragsbedingungen“ festgestellt. Daher seien die Verträge beendet und die Kontrolle des Staats über die Kulturdenkmäler wiederhergestellt worden.
Die Übergabe der Gebäude Nr. 49 und 70 erlaube es, die Anwesenheit der Mönchsgemeinschaft der OKU im Kyjiwer Höhlenkloster mithilfe transparenter Vereinbarungen mit genau definierten Rechten und Pflichten bezüglich des Schutzes der Kulturdenkmäler juristisch zu festigen. Mit diesem Vorgehen ließen sich „spiritueller Dienst, staatliche Interessen und der Schutz des Kulturerbes unter den Bedingungen des Kriegs vereinbaren“, führte Berezhna weiter aus. So werde ein „stabiles Modell der staatlich-kirchlichen Partnerschaft“ aufgebaut.
Bereits im Januar 2023 hatte der Staat der UOK zwei Kirchen der oberen Lavra des Höhlenklosters entzogen, indem er den ausgelaufenen Pachtvertrag nicht verlängerte. Das gesamte Areal gehört dem Staat, die Klosteranlagen der sog. unteren Lavra waren seit 2013 unbefristet an die UOK verpachtet. Die obere Lavra dient mehrheitlich als Museum. Im März 2023 entschied das Kulturministerium, dass die UOK das Höhlenkloster verlassen müsse. Daraus entspann sich ein erbitterter Konflikt zwischen dem Staat und der UOK, die sich weigerte das Höhlenkloster, in dem auch ihr Oberhaupt residierte und das ihre Theologische Akademie beherbergte, zu verlassen. Während die Theologische Akademie an einen neuen Standort umzog, blieben die Mönche im Höhlenkloster.
In der Nacht auf den 24. Januar wurden zwei Gebäude des Höhlenklosters, das zum Weltkulturerbe der UNESCO gehört, durch einen russischen Angriff beschädigt. Verschiedene staatliche Vertreter verurteilten den Angriff scharf und forderten die UNESCO zum Handeln auf. Auch der Ukrainische Rat der Kirchen und religiösen Organisationen rief die UNESCO und weitere internationale Organisationen dazu auf, Maßnahmen zum „effektiven Schutz“ des ukrainischen kulturellen und religiösen Erbes zu ergreifen. (NZ)