Ukraine: Religionsgemeinschaften auf der Krim müssen sich neu registrieren lassen
22. Oktober 2014
Sämtliche Religionsgemeinschaften auf der Krim müssen sich nach russischem Recht bis zum 1. Januar 2015 nochmals neu registrieren lassen, selbst wenn sie vom ukrainischen Staat bereits anerkannt gewesen waren. Religionsgemeinschaften, die auf der gesamten Halbinsel tätig sind, müssen sich in Moskau registrieren lassen, alle übrigen vor Ort auf der Krim.
Vertreter der Religionsgemeinschaften beklagen, dass die russischen Behörden keine detaillierten Informationen über die Neuanmeldung bekanntgegeben haben. Religiöse Organisationen, die sich ukrainischen Religionsgemeinschaften zuzählen, wie die Eparchien der Ukrainischen Orthodoxen Kirche–Moskauer Patriarchat und der Ukrainischen Orthodoxen Kirche–Kiewer Patriarchat, das Exarchat der Ukrainischen Griechisch-Katholischen Kirche und die römisch-katholische Kirche, die Gemeinden der ev.-luth. sowie der Armenischen Apostolischen Kirche sind sich zudem nicht sicher, ob dies nach russischem Recht überhaupt vorgesehen und möglich ist. Katholiken und Muslime befürchten außerdem, dass ihren ausländischen Geistlichen und Mitarbeitern, von denen viele seit Jahren auf der Krim tätig sind, die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert wird. 18 Imame aus der Türkei hätten die Krim bereits verlassen müssen. Muslimische Gemeinden sowie die Zeugen Jehovas beklagen, dass ihre Literatur beschlagnahmt worden sei, da sie von den russischen Behörden als extremistisch eingestuft wurde.
Laut Angaben des ukrainischen Kultusministeriums verfügten zum 1. Januar 2014 auf der damals Autonomen Republik Krim 1 409 religiöse Organisationen (Eparchien, Gemeinden, Schulen, karitative Einrichtungen, usw.) über eine staatliche Anerkennung. Von diesen waren 602 orthodox, 410 muslimisch, 283 protestantisch, 22 römisch-katholisch, 13 jüdisch und 79 andere. Eine weitere Zahl von 674 Gemeinden, die meisten von ihnen muslimisch, funktionierte ohne Registrierung. In Sevastopol, das über einen administrativen Sonderstatus verfügte, betrug die Gesamtzahl der staatlich registrierten religiösen Organisationen 137. Von diesen waren 73 orthodox, 37 protestantisch, 8 muslimisch, 4 römisch-katholisch, 2 jüdisch und 13 andere.
Für die Ausübung der Glaubens- und Religionsfreiheit ist weder in Russland noch in der Ukraine eine staatliche Anerkennung erforderlich, ohne eine solche können Glaubensgemeinschaften jedoch nicht sozial tätig sein, Verträge abschließen oder Eigentum erwerben bzw. verkaufen.
Forum 18 News Service,
10., 11. September 2014 – O. S.
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