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Ukraine: Verlängerte Registrierungspflicht für Religionsgemeinschaften auf der Krim

29. April 2015

Die Religionsgemeinschaften auf der von Russland annektierten ukrainischen Schwarzmeer-Halbinsel Krim erhalten mehr Zeit für ihre Neuregistrierung.

Präsident Vladimir Putin unterzeichnete ein vom Parlament beschlossenes Gesetz, das die bereits am 1. März 2015 abgelaufene Frist für alle Kirchen und Religionsgemeinschaften bis zum 1. Januar 2016 verlängert. Wie der Kreml weiter mitteilte, müssen erst dann die Gründungspapiere aller religiösen Einrichtungen auf der Krim russischen Vorschriften entsprechen.

Mehrere Glaubensgemeinschaften haben in den vergangenen Monaten über bürokratische Schwierigkeiten bei der Neuregistrierung geklagt. Laut der ukrainischen Krim-Feldmission für Menschenrechte konnten sich bis zum 1. März nur elf von insgesamt 2 083 religiösen Organisationen auf der Krim neu registrieren lassen. Ende 2014 mussten gar mehrere ausländische Geistliche die Halbinsel verlassen, weil aus russischer Sicht ihre von den ukrainischen Behörden ausgestellte Aufenthaltserlaubnis abgelaufen war (s. RGOW 11–12/2014, S. 10 f.). Vor der russischen Annexion verfügten 1409 religiöse Organisationen über den Status einer juristischen Person. Weitere 674 Gemeinden, hauptsächlich krimtatarische, wirkten ohne staatliche Anerkennung. Zu den bisher registrierten religiösen Organisationen zählen die Geistliche Leitung der Muslime der Krim sowie die die ev.-lutherische Gemeinde A. B. von Sevastopol.

Für eine Registrierung müssen die Religionsgemeinschaften auf der Krim u. a. die Zugehörigkeit zu einer landesweiten religiösen Organisationsstruktur nachweisen, vorzugsweise mit Sitz in Moskau. Diese Hürde können jedoch die orthodoxen Gemeinden des Kiewer Patriarchats sowie diejenigen der Ukrainischen Griechisch-Katholischen Kirche kaum erfüllen. Eine andere Möglichkeit ist die Registrierung als Einzelgemeinde oder als Glaubensgemeinschaft. Dafür müssen die religiösen Organisationen u. a. eine umfassende Beschreibung ihrer Glaubenslehre vorlegen sowie ihre Haltung zu Familie, gleichgeschlechtlichen Ehen und in bestimmten Fällen ihre Einstellung zum Staat offen legen. Die eingereichten Unterlagen werden zunächst von den Behörden auf der Krim und anschließend vom Justizministerium in Moskau geprüft. Kommen die Gemeinden der Neuregistrierung nicht nach, verlieren sie ihren Status als juristische Person. Damit verlieren sie ihr Eigentums- und Mietrecht an Gotteshäusern und anderen Immobilien, das Recht, religiöse Zeremonien in Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in Gefängnissen durchzuführen, Bankkonten für den Erhalt von Spenden zu eröffnen, Literatur zu publizieren und zu verbreiten, karitativ tätig zu sein, ausländische Arbeitskräfte anzustellen sowie Kontakte ins Ausland zu unterhalten.

www.risu.org.ua, 25., 27. Februar; Kathpress, 7. April 2015 – O. S.

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