Ungarn: Neues Religionsgesetz in Kraft
Demnach bleiben 14 Kirchen gesetzlich anerkannt. Weitere der derzeit rund 300 eingetragenen «Kleinkirchen» können ebenfalls anerkannt werden, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen z. B. mindestens 100 Jahre international und 20 Jahre in Ungarn tätig sein. Über den Status entscheidet der zuständige Parlamentsausschuss.
Die Religionsgemeinschaften, die sich nicht um eine Neuregistrierung bemühen, können weiterhin als Vereine tätig sein. Zur Anerkennung als Verein ist u. a. die Unterschrift von mindestens 1 000 Personen nötig. Die Entscheidung selbst obliegt dem Parlament; es richtet seine Entscheidung nach einer Reihe festgelegter Kriterien. Auch die Meinung des Präsidenten der Ungarischen Akademie der Wissenschaften muss dazu eingeholt werden.
Der Neuregelung des Anerkennungsrechts ist eine offizielle Erhebung vorausgegangen, bei der sich herausgestellt hatte, dass viele der rund 300 bis dahin registrierten Kirchen und Religionsgemeinschaften nicht mehr existierten. Ungarn hatte nach der politischen Wende 1989 eine sehr liberale Praxis zur Anerkennung von Religionsgemeinschaften eingeführt, so dass eine leicht durchführbare Registrierung auf kommunaler Ebene möglich war.
Kathpress, 4. Januar 2012.