Weissrussland: Kirchliche Kritik an Gesetzesentwurf zur Reproduktionsmedizin
Kirchenvertreter kritisierten die Missachtung ethischer Grundlagen durch den Gesetzesentwurf.
Bereits im Vorfeld hatte Erzpriester Georgi Roj von der WOK-MP den Gesetzesentwurf einer kritischen Prüfung hinsichtlich seiner religiösen und ethischen Aspekte unterzogen. Dabei beanstandete er insbesondere, dass der Entwurf bei der Ei- und Samenzellenspende den Handel mit menschlichem genetischem Material außer Acht lasse, den Personenkreis ungenügend einschränke, der diese Zellen nutzen dürfe und keine obligatorische medizinische und psychiatrische Untersuchung des Spenders vorsehe.
Erzpriester Sergij Lepin, Pressesekretär der Eparchie Minsk, kritisierte, dass die Kirche nicht zur Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes beigezogen worden sei. Die Russische Orthodoxe Kirche habe in ihrer Sozialkonzeption ihre Stellungnahme zur Reproduktionsmedizin klar dargelegt: Grundsätzlich begrüße die Kirche, dass die moderne Medizin bei Unfruchtbarkeit helfen kann, sie stelle sich weder gegen die Reproduktionsmedizin noch gegen Befruchtungshilfen. Doch müsse gewährleistet sein, dass anonyme Ei- und Samenspenden, Leihmutterschaft, Spenden und Vernichtung überschüssiger Embryonen sowie jede Möglichkeit zur Züchtung von Chimären ausgeschlossen werden.
Auch die römisch-katholische Kirche in Weißrussland sparte nicht mit Kritik am Gesetzesentwurf: Erzbischof Tadeusz Kondrusiewicz von Minsk und Mohilev, erklärte in einer an das Parlament gerichteten Stellungnahme, menschliches Leben entstünde während des ehelichen Liebesaktes als Ergebnis gegenseitiger Hingabe von Mann und Frau. Die Ehegatten seien dabei nicht Herren, sondern Diener des Schöpfers. Der gezeugte Mensch sei die Frucht der Liebe der Eltern und könne nicht Produkt einer medizinischen oder biologischen Einmischung sein. Das Klonieren menschlicher Organismen und die Reproduktionsmedizin würden bedenkliche Widersprüche moralischen und anthropologischen Charakters bergen und führten zur Entwertung des menschlichen Lebens.
Die Initiantin des Gesetzesentwurfs, Dr. med. Svetlana Schilova, Gynäkologin und stv. Vorsitzende der Ständigen Kommission der Kammer für Gesundheit, Sport, Familie und Jugend, wies die Kritik der Kirchenvertreter zurück: Ziel der Reproduktionsmedizin sei es, Unfruchtbarkeit zu heilen, mit Klonieren habe dies nichts zu tun. Bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs seien neben Ärzten und Juristen auch Vertreter der Kirchen beigezogen worden. Zudem befinde man sich in einem säkularen Staat, der nicht nur die Ansichten der Kirchen berücksichtigen könne.
www.portal-credo.ru, 3., 5. Mai 2011 – O.S.