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Das Opfer im Zentrum. Rechtliche Unterstützung von Überlebenden in Bosnien-Herzegowina

RGOW 06/2024
Adrijana Hanušić Bećirović

Bei der nationalen Strafverfolgung von Kriegsverbrechen während des Kriegs von 1992–1995 wurden in Bosnien-Herzegowina bisher über 600 Verfahren abgeschlossen. Bedeutende Fortschritte und Verbesserungen hat es in den letzten Jahren bei der Strafverfolgung von konfliktbedingter sexueller Gewalt gegeben. Dies ist auch auf die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie TRIAL International zurückzuführen, die sich für eine opferzentrierte Perspektive einsetzen.

 Die NGO TRIAL International setzt sich seit 2008 in Bosnien-Herzegowina für den Kampf gegen Straflosigkeit bei internationalen Verbrechen ein. Sie unterstützt die Opfer, insbesondere Überlebende konfliktbedingter sexueller Gewalt, aber auch ehemalige Lagerhäftlinge und Familien von Opfern zwangsweisen Verschwindenlassens bei ihrer Forderung nach Gerechtigkeit und Zugang zu Reparationen. Wir bieten Kriegsopfern kostenlosen Rechtsbeistand und führen strategische Menschenrechtsprozesse auf nationaler Ebene, vor dem Verfassungsgericht von Bosnien-Herzegowina sowie vor UN-Vertragsorganen.[1] Integraler Bestandteil unserer Arbeit ist zudem der Aufbau von Kapazitäten lokaler Akteure – Staatsanwälten, Richtern, Juristinnen, Aktivisten und Journalistinnen –, sei es durch die Organisation von Trainings oder die Publikation verschiedener Handbücher. Wir setzen uns auch für systemische Lösungen ein und haben in diesem Sinne zur Verbesserung diverser rechtlicher Rahmenbedingungen und Maßnahmen beigetragen und beeinflussen das Fallrecht.

Vorherrschendes Gefühl: „Zu wenig, zu spät“
Mit Blick auf eine wesentliche Säule von Transitional Justice, der strafrechtlichen Verfolgung von Personen, die für die Ausübung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord während des Kriegs von 1992 bis 1995 verantwortlich waren, wird Bosnien-Herzegowina von der „Außenwelt“ aufgrund der düsteren Vergleichsperspektive als eher positives Beispiel wahrgenommen.[2] Aus der Perspektive der Opfer und der Gesamtgesellschaft jedoch wird dies – angesichts der großen Zahl begangener Verbrechen und der demonstrativ langsamen Geschwindigkeit bei der Aufnahme und dem Abschluss von Verfahren gegen die Verantwortlichen sowie der vielen Mängel beim gesellschaftlichen Kampf für Gerechtigkeit – weitaus kritischer betrachtet.

Zwischen 1992 und 1995 wurden in Bosnien und Herzegowina über 100 000 Menschen getötet, über 30 000 Menschen wurden als vermisst gemeldet, von denen 7 000 noch immer nicht gefunden sind. Mehr als 20 000 Menschen wurden Opfer sexueller Gewalt, weit mehr wurden in Lagern gehalten, und über zwei Millionen Menschen (mehr als die Hälfte der Vorkriegsbevölkerung) waren gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Gemäß der OSZE-Mission in Bosnien-Herzegowina wurden bei Ermittlungen gegen Kriegsverbrecher durch spezialisierte Strafverfolgungseinheiten und gerichtliche Kammern zwischen 2004 und 2021 644 Verfahren mit 978 Beschuldigten abgeschlossen, weitere 495 Fälle mit 4 284 bekannten Verdächtigen sind noch hängig.[3]

2008 und 2020 wurden nationale Strategien zur Verfolgung von Kriegsverbrechen mit dem Ziel verabschiedet, Fristen zu setzen und einen Priorisierungsplan für den Prozess nationaler Strafverfolgungen festzulegen. Zudem wurden mehrere bilaterale Kooperationsabkommen unterzeichnet, um die regionale juristische Kooperation zu verbessern. Spricht man jedoch mit Opfern, ist man ständig mit einem weit verbreiteten Gefühl konfrontiert, das mit „zu wenig, zu spät“ beschrieben werden kann. In der Tat ist aus mehreren Gründen wertvolle Zeit bei der Strafverfolgung verloren gegangen. An vorderster Stelle steht dabei der fehlende politische Wille, insbesondere wenn Verbrechen der „eigenen“ Seite oder von Tätern höheren Ranges verfolgt werden sollen. Hinzu kommt das Versagen, rechtzeitig für einen ordnungsgemäßen Prozessablauf und eine Ressourcenzuteilung zu sorgen, die für die Umsetzung des enormen Unterfangens, vor die sich bosnisch-herzegowinischen Justiz gestellt sieht, benötigt werden. In jüngster Zeit hat sich Strafverfolgung vor allem deshalb verlangsamt, weil viele Täter aufgrund ihres Aufenthalts im Ausland für die Gerichte nicht erreichbar sind, aber auch weil viele Täter und Opfer bereits verstorben sind.[4] Abgesehen davon sind die Opfer immer weniger dazu bereit, als Zeugen auszusagen, insbesondere diejenigen, die schon demotiviert sind oder aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen keine Kraft mehr für den Prozess aufbringen. Das trifft vor allem auf Opfer zu, die schon unzählige Male gebeten wurden, ihre Geschichten zu erzählen, daraufhin erhöhte Hoffnungen hatten und mehrfach enttäuscht wurden.

Verbesserter rechtlicher Umgang mit sexueller Gewalt
Einer der Bereiche, in denen Bosnien und Herzegowina einige positive Standards gesetzt hat und daher oft als nachahmungswertes Beispiel zitiert wird, ist die Strafverfolgung von konfliktbedingter sexueller Gewalt (conflict-related sexual violence, CRSV). Bosnien-Herzegowina gehört zu den Ländern mit einer soliden CRSV-Verfolgungsrate.[5] Das war allerdings nicht schon immer so: Um dies zu erreichen, brauchte es viel Zeit und die Kombination von vielen verschiedenen Maßnahmen.

Dazu gehörte beispielsweise die Entwicklung eines ganzen Systems spezieller Schutzmaßnahmen, das Schaffen einer sicheren Umgebung für die Opfer, um an den Untersuchungs- und Strafverfolgungsbemühungen teilzunehmen, und der Aufbau von Mechanismen zur Unterstützung der Zeugen innerhalb der Strafverfolgungsbehörden, die vor und nach der Zeugenaussage psychologische Unterstützung bieten. Darüber hinaus waren die Einrichtung von Überweisungsmechanismen und eine engere Zusammenarbeit zwischen den Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen wichtig, um umfassend auf die Bedürfnisse und Rechte der Opfer einzugehen. Es bedurfte einer kontinuierlichen Spezialausbildung von Fachleuten (Ermittler, Staatsanwälte, Richter und Anwälte), die mit den Opfern arbeiten. Sie alle mussten in Bezug auf die spezifischen Beweisregeln für diese Taten, ihre Anwendung in der Praxis, bewährte internationale Praktiken, die Besonderheiten von CRSV-Verbrechen und die Notwendigkeit geschlechtersensibler, traumainformierter und opferzentrierter Ansätze im Umgang mit Opfern geschult werden. Außerdem gab es Bemühungen, die nationalen Definitionen sexueller Gewalt und die strafrechtlichen Verfahrensvorschriften an internationale Standards anzugleichen, wobei die erwähnten spezifischen Beweisstandards hinsichtlich dieser Straftaten berücksichtigt wurden.

Wir von TRIAL international haben diesen Prozess mittels einer unserer bewährten Methoden der Interessensvertretung beeinflusst: Erstens versammelten wir eine Koalition von NGOs und Opfervereinigungen und reichten gemeinsam Schattenberichte über bestimmte Themen bei den UN-Vertragsorganen und UN-Sonderverfahren ein. Sobald wir die gewünschten Empfehlungen für Bosnien-Herzegowina erhalten hatten, führten wir lokale Ansprechpersonen in die Inhalte ein, präsentierten Vorschläge, wie sie umzusetzen seien und setzten uns für deren Annahme ein. Ein Ergebnis unseres Einsatzes war beispielsweise, dass 2015 Änderungen am Strafgesetzbuch von Bosnien-Herzegowina verabschiedet wurden, die die Definition des Verbrechens sexueller Gewalt als Form eines Kriegsverbrechens und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einführten, entsprechend den Empfehlungen des UN-Ausschuss gegen Folter für Bosnien-Herzegowina von 2011. So wurde das Strafrecht an internationale Standards und an die Rechtsprechung internationaler Gerichte angepasst.

Allerdings kann auch die beste Gesetzgebung und die beste Schulung nicht immer helfen, wenn die beteiligten Fachleute nicht bereit sind, sich sachgemäß um diese Fälle zu kümmern. Hinsichtlich sexueller Gewalt ist eines der verborgenen Hindernisse die unausgesprochene Annahme, dass es sich irgendwie um ein „geringeres“ Verbrechen handele. Es bedurfte vieler Bemühungen, bis die Staatsanwaltschaft von Bosnien-Herzegowina beschloss, der Verfolgung von CRSV Priorität einzuräumen. Die erste offizielle Ankündigung dieser Art erfolgte erst im Jahr 2014.

Diese Veränderung lässt sich einerseits darauf zurückführen, dass die internationale Gemeinschaft einen verstärkten Fokus und Bewusstseinsbildung auf die Prävention und Strafverfolgung von CRSV richtete. Das zeigte sich durch neue Initiativen (wie z. B. die britische Regierungsinitiative „Preventing Sexual Violence in Conflict Initiative“), die Annahme neuer Resolutionen und die Etablierung neuer Mechanismen mit einem Fokus auf CRSV. Zudem wurden von den UN-Sonderverfahren und UN-Vertragsorganen richtungsweisende Empfehlungen abgegeben. Diese Bemühungen wurden durch offizielle Besuche verschiedener Regierungsvertreter und anderer internationaler Akteure bei nationalen Behörden sowie durch Finanzierungs- und Kompetenzbildungsmaßnahmen unterstrichen. Andererseits war die Veränderung ein Ergebnis stetiger Aktionen zivilgesellschaftlicher Organisationen, die darauf ausgerichtet waren, nationale Praktiken bezüglich CRSV-Opfern an die relevanten internationalen Standards anzupassen. Diese Erfahrung beweist, wie gut durchdachte, kreative und vielseitige Advocacy-Strategien zusammen mit einer erhöhten Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft die Dynamik der nationalen Strafverfolgungsbemühungen bei Kriegsverbrechen und die Stellung der Opfer in den Strafverfahren positiv beeinflussen können, wenn es der spezifische Kontext erlaubt.

Ein opferzentrierter Ansatz
Bei unserer Arbeit mit Opfern, die an Strafverfahren teilnehmen, haben wir viel gelernt – insbesondere hinsichtlich des Risikos der Retraumatisierung, das auf ein Minimum reduziert werden muss. Eine Herausforderung, der wir uns in Rechtsprechungsmechanismen ständig stellen müssen, ist die Frage nach einem Ansatz, der die Opfer in den Mittelpunkt stellt und sie befähigt, das Strafverfahren gegen die Täter so zu erleben, wie sie es ursprünglich erwartet hatten – nämlich, dass sich das gesamte Verfahren um sie und für sie drehen sollte.

Bestrafung allein ist nicht genug. Wir haben realisiert, dass systemische Bedingungen geschaffen werden müssen, die diese Erfahrung so weit wie möglich zu einer Ermächtigung machen, so dass die Opfer Genugtuung und einen kathartischen Moment erfahren können, auf den sie bei ihrer Suche nach Gerechtigkeit und Entschädigung gehofft haben. Um für Gerechtigkeit zu sorgen, muss die Gefängnisstrafe proportional zur Schwere des Verbrechens und zum zugefügten Leid sein, was allzu oft nicht der Fall ist, insbesondere bei Opfern von CRSV.[6] Deshalb begannen wir unseren Kampf für eine Verbesserung der Bestrafungspolitik bei CRSV-Verbrechen. Wir bekämpfen auch stigmatisierende Bemerkungen, Haltungen und Handlungen bei Strafverfahren, die auf Vergewaltigungsmythen beruhen (und auf Promiskuität, Zustimmung, Glaubwürdigkeit und Scham abzielen), d. h. auf gender-basierten Stereotypen, die kriegsbezogene CRSV-Verfahren in Bosnien-Herzegowina durchdringen.[7]

Am wichtigsten für ein echtes Gerechtigkeitsempfinden und für eine transformative Erfahrung ist eine Opferzentrierung des Strafverfahrens. Das Opfer darf sich nicht als einfaches, passives Beweiswerkzeug vorkommen, sondern es muss die Möglichkeit erhalten, im Prozess eine aktive Rolle zu spielen. Dafür organisierten wir eine kreative Advocacy-Strategie, die 2015 zu einem großen Durchbruch führte, als zum ersten Mal im Westbalkan ein Opfer von Kriegsverbrechen im Strafverfahren eine Kompensation zugesprochen erhielt. Seither wurde dies zu einer üblichen Praxis in Bosnien-Herzegowina, zumindest in Bezug auf CRSV-Opfer.[8] Das war ein Fortschritt im Vergleich zu der Praxis des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), der trotz aller Versuche keine solche Praxis einführte. Später sorgten wir durch Gesetzesänderungen dafür, dass das Justizministerium von Bosnien-Herzegowina verpflichtet wurde, Opfern von geschlechtsspezifischer Gewalt während des Strafverfahrens einen Rechtsbeistand zur Seite zu stellen.

Unter diesen neuen Umständen wurde langsam eine Veränderung der Atmosphäre unter den von uns unterstützten Opfern spürbar. Vor und während der Verfahren spürten sie eine besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich ihrer Bedürfnisse und des erfahrenen Leids durch verschiedene involvierte Akteure. Schließlich bedeutete das Ergebnis den Opfern sehr viel. So sagte eine Überlebende, als sie erfuhr, dass die Täter sexueller Gewalt zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und verpflichtet wurden, sie für das zugefügte Leid zu entschädigen: „Es ist wichtig für mich, dass ich meiner Tochter an diesem Beispiel zeigen kann: wenn jemand etwas Falsches tut, muss er dafür bezahlen.“[9]

Errichtung von Gedenkstätten an Tatorten
Eine weitere wichtige Lektion, die wir gelernt haben, besteht darin, dass die Wahrnehmung von Gerechtigkeit höchst individuell ist und von Überlebendem zu Überlebendem variiert. Diese Wahrnehmung kann sich auch im Laufe des Lebens eines Überlebenden ändern. So kann es sein, dass es einem Opfer wichtiger ist, vor Gericht die Wahrheit auszusagen als eine Entschädigung zu erhalten oder umgekehrt, während ein anderes Opfer vielleicht gar nicht bereit ist, im Gerichtssaal zu sprechen. Es ist eine individuelle Entscheidung.

Schließlich sollten wir Gerechtigkeit nicht sehr eng gefasst begreifen, nur durch die Linse der Bestrafung des Täters. In den meisten Fällen brauchen die Opfer auch eine breitere Anerkennung und Verurteilung dessen, was in ihren Gemeinschaften geschehen ist, um wirklich Gerechtigkeit zu erfahren. Bemühungen um Gedenkstätten sind wichtig. Für die Opfer ist es auch wichtig, dass einmal festgestellte juristische Fakten über Verbrechen nicht geleugnet und Kriegsverbrecher nicht verherrlicht werden, was in unserer Region leider allzu oft geschieht. Für die Überlebenden aus Foča, die vor dem ICTY[10] und in weiteren nationalen Verfahren ausgesagt haben, reicht es beispielsweise nicht aus, dass einzelne Fälle strafrechtlich verfolgt werden. Sie müssen sehen, dass die Sporthallen und Schulen, in denen sie systematisch vergewaltigt wurden, als Orte markiert werden, an denen Verbrechen begangen wurden. Ein schlechtes Beispiel dafür ist der Wiederaufbau der Partisan-Halle in Foča, in der Massenvergewaltigungen stattgefunden hatten, und die vor einigen Jahren mit Hilfe internationaler Gelder rekonstruiert wurde, ohne dass auch nur eine kleine Gedenkmaßnahme – wie etwa eine Gedenktafel, die auf die dortigen Geschehnisse hinweist – vorgesehen war.

Wenn wir uns die grundlegende Definition von Gerechtigkeit vor Augen führen, wonach Menschen das erhalten, was sie verdienen, wird deutlich, dass sowohl die Strafjustiz als auch eine wirksame Aufklärung über ihre Ergebnisse, Wiedergutmachungsmaßnahmen, Anerkennungs- und Gedenkbemühungen allesamt Elemente sind, die von verschiedenen Überlebenden als etwas wahrgenommen werden, das sie brauchen und das sie verdienen. Daher sollten alle diese Elemente den verschiedenen Akteuren, die in den Prozess der Unterstützung der Opfer involviert sind, als Leitprinzipien dienen. Der erste Schritt in diesem Prozess besteht darin, den Stimmen der Überlebenden aufmerksam zuzuhören.

Anmerkungen:
[1])    Es gab zwei bahnbrechende Fälle vor dem UN-Ausschuss gegen Folter (A. gegen B&H, 2. August 2019) und vor dem UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (SH gegen B&H, 9. Juli 2020), die im Namen von Opfern von CRSV gegen Bosnien-Herzegowina angestrengt wurden, sowie ein Dutzend Fälle, die im Namen von Familien von Opfern zwangsweisen Verschwindenlassens vor dem UN-Menschenrechtsausschuss angestrengt wurden.

[2])    Council of Europe, Commissioner of Human Rights: Dealing with the Past for a Better Future. Achieving Justice, Peace and Social Cohesion in the Region of the Former Yugoslavia. November 2023, https://rm.coe.int/issue-paper-on-transitional-justice-dealing-with-the-past-for-a-better/1680ad5eb5, S. 22.

[3])    https://www.osce.org/files/f/documents/d/1/494881_0.pdf

[4])    Laut der OSZE-Mission wurden 2016 67 Verfahren gegen 96 Angeklagte abgeschlossen, 2021 nur noch 35 Verfahren gegen 53 Angeklagte. 2021 hielten sich in 38 Prozent der Fälle die mutmaßlichen Täter im Ausland auf.

[5])    Zwischen 2004 und 2016 beinhalteten 116 Kriegsverbrechensfälle Vorwürfe betreffend CRSV und 123 Täter wurden dafür verurteilt, was einer Verurteilungsquote von ca. 76 Prozent entspricht; vgl. OSCE: Towards Justice for Survivors of Conflict-Related Sexual Violence in Bosnia and Herzegovina: Progress before Courts in BiH. Juni 2014, https://www.osce.org/files/f/documents/2/4/324131.pdf, S. 9.

[6])    https://www.un.org/sexualviolenceinconflict/wp-content/uploads/2019/08/report/punishing-conflict-related-sexual-violence/Punishing-conflict-related-sexual-violence.pdf; https://trial.ba/wp-content/uploads/2023/12/Sentencing-Policy-2023-ENG.pdf

[7])    https://trialinternational.org/wp-content/uploads/2018/01/20180112-TRIAL-Rape-Myths-ENG-WEB.pdf

[8])    Von Juni 2015 bis heute wurden in Bosnien-Herzegowina in insgesamt 20 Fällen Urteile gefällt, die neben der Feststellung der strafrechtlichen Verantwortung und der Verhängung einer angemessenen Sanktion die Täter zur Zahlung von Entschädigungen zwischen 15 000 und 40 000 BAM pro Opfer verpflichteten. Mit diesen Urteilen wurden insgesamt 27 Täter zur Entschädigung von 24 Opfern sexueller Gewalt verpflichtet.

[9])    https://trialinternational.org/wp-content/uploads/2016/11/TRIAL-International_compensation-publication_EN_web.pdf

[10])   https://www.icty.org/x/cases/kunarac/cis/en/cis_kunarac_al_en.pdf

Übersetzung aus dem Englischen: Regula Zwahlen.

Adrijana Hanušić Bećirović, Senior Legal Adviser bei TRIAL International in Sarajevo.

Bild: Das Gericht von Bosnien-Herzegowina ist unter anderem für die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen zuständig (Foto: Shutterstock.com / Ajdin Kamber)

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